Rundbrief Frühjahr 2015

Informationen zum bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt für Ulm

www.engagiert-in-ulm.de

Liebe Leserinnen und Leser,
wir starten in den Mai mit einer neuen Ausgabe unseres Newsletters mit hoffentlich für Sie interessanten Informationen und Veranstaltungshinweisen. Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und sonnige Frühlingstage. 

Gabriele Mreisi mit dem Team von "engagiert in ulm"
Markus Kienle, Stadt Ulm, Sozialplanung und Bürgerschaftliches Engagement 

Sollten Sie kein Interesse an diesem Newsletter haben, bitten wir um eine kurze Nachricht an info@engagiert-in-ulm.de

 INHALT

Veranstaltungen Bürgerschaftliches Engagement
Unterstützung in Familien Beschäftigung von Flüchtlingen
Grundlagen für erfolgreiches Fundraising Bündnisse für Flüchtlingshilfe
Intensivkurs zur kommunalen BE-Förderung Bürgerbeteiligung im Online-Dialog
13. Reichenauer Tage zur Bürgergesellschaft Umsatzsteuer im Ehrenamt

Veranstaltungen
 

Unterstützung in Familien bei "engagement to go"

Mittwoch, 6. Mai, 19 Uhr, Einsteinhaus, Kornhausplatz 5
Mit der Veranstaltungsreihe "engagement to go" bieten wir Interessierten die Möglichkeit, sich in lockerer Atmospäre über verschiedene Bereiche des bürgerschaftlichen Engagement zu informieren. Dieses Mal stellen Ulmer Einrichtungen die Einsatzmöglichkeiten für Freiwillige im Bereich der Familienhilfe vor. Dazu gibt es Getränke und Knabbereien und im Anschluss die Möglichkeit, direkt mit den Vertretern der Einrichtungen und Mitarbeitern von engagiert in ulm zu sprechen und vielleicht gleich ein Engagement "mitzunehmen."
 

Grundlagen für erfolgreiches Fundraising

PraxisSamstag, 9. Mai, 10 bis 17 Uhr, EinsteinHaus, Kornhausplatz 5
Seminar mit Klaus-Dieter Boll, Fundraisingberater und Coach aus Tübingen Kennen Sie den häufigsten Grund, warum Menschen nicht spenden? In diesem praxisorientierten Seminar geht es um die wesentlichen Faktoren für ein erfolgreiches Fundraising. Die Inhalte reichen von der Auswahl und Erstellung geeigneter Strategien bis hin zur Besprechung ganz konkreter Ideen. Das Seminar ist speziell konzipiert für kleinere Vereine, die vor allem ehrenamtlich arbeiten. Anmeldung unter: www.vh-ulm.de  bzw. Tel. 0731 1530 15
 

Liftkurs BE: Intensivkurs zur kommunalen BE-Förderung

Dienstag, 16. Juni, 9:30 bis 16 Uhr, Paritätisches Mehrgenerationenzentrum, Hauptstr. 28, Stuttgart Vaihingen
Weiterbildung für neue AnsprechpartnerInnen/Fachkräfte im Bürgerschaftlichen Engagement
Anmeldung bis 1.6.2015 an: lange-tetzlaff@bildungswerk.paritaet-bw.de
 

13. Reichenauer Tage zur Bürgergesellschaft

Freitag, 17. Juli, 10:30 bis 16 Uhr, Bildungszentrum Kloster Hegne, Allensbach am Bodensee
"Migtion und Integration – Annäherungen an komplexe Fragen und Wege zu partnerschaftlichen Lösungen" ist das Thema der diesjährigen, eher wissenschaftlich ausgerichteten Reichenauer Tage. Im Spannungsfeld zwischen bürgerschaftlich organisierten Flüchtlingshilfsinitiativen und mancherorts artikulierten Ausdrucksformen von Überfremdungsängsten steht eine Verwaltung, die einerseits staatliche Aufgaben mit Flüchtlingsbetreuung nach gesetzlichen Vorgaben und ethischen Maßstäben sicherstellen, gleichzeitig Gestaltungsräume von Engagement koordinieren und begleiten und Integrationsprozesse aktiv steuern soll. Die Veranstalter laden zur kritischen Reflektion und sachlichen Betrachtung der vielfach emotional aufgeladenen Debatten ein.
www.reichenauer-tage.de, Anmeldung bis 10. Juli 2015 über post@reichenauer-tage.de 

Zur Übersicht
 

Infos zum Bürgerschaftlichen Engagement
 

Angebot für gemeinnützige Beschäftigung von Flüchtlingen in Ulm

Menschen, die als Flüchtlinge nach Ulm kommen, dürfen zunächst keine normal vergütete Beschäftigung (Berufstätigkeit) aufnehmen. Die Meisten sind allerdings bereit, ihre Zeit sinnvoll einzusetzen und so durch den Kontakt mit Einheimischen auch ihre praktischen Deutschkenntnisse zu verbessern. Gemeinnützige Einrichtungen können in diesem Zusammenhang eine Arbeitsgelegenheit für Flüchtlinge anbieten. Diese kann bis zu maximal 99 Stunden pro Monat bei einer Vergütung 1,05 €/Std. umfassen. Die Vergütung wird von der Verwaltung des Sozialamtes der Stadt Ulm ausbezahlt. Wenn Sie eine Arbeitsgelegenheit zur Verfügung stellen können, nützen Sie bitte den Fragebogen der Diakonie unten. Sie erhalten dann einen Vorschlag mit einer geeigneten Person für Ihre Einrichtung.
Kontaktadresse: Heiner Beermann, Diakonie, Flüchtlingssozialarbeit, Römerstr. 149, 89077 Ulm, Email: hbeermann.diakonie-migration@t-online.de
Fragebogen an gem. Einrichtungen
 

Land unterstützt lokale Bündnisse für Flüchtlingshilfe

Mit einem neuen Programm will die Landesregierung lokale Bündnisse für Flüchtlingshilfe initiieren und gezielt fördern. Ziel ist es, das Engagement für Flüchtlinge landesweit besser zu strukturieren und damit für eine optimale Vernetzung des vorhandenen Know-Hows zu sorgen. Für das von der Staatssekretärin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung Gisela Erler koordinierte Gemeinschafsprogramm mehrerer Bündnispartner wird die Landesregierung im Entwurf des Nachtragshaushalts zwei Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Pressemitteilung
 

Gesetzentwurf zur Bürgerbeteiligung im Online-Dialog

Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg sollen künftig leichter selbst über Angelegenheiten ihrer Gemeinde entscheiden können. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Elemente der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene zu stärken und bürgerfreundlicher zu gestalten. Bei Bürgerbegehren soll beispielsweise das Unterschriftenquorum auf sieben Prozent sowie bei Bürgerentscheiden das Zustimmungsquorum auf 20 Prozent gesenkt werden. Jugendgemeinderäte erhalten ein verbindliches Antrags- und Rederecht im Gemeinderat. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger werden stärker in Entscheidungen vor Ort eingebunden. Der Gesetzentwurf steht zur Bewertung und Kommentierung im Beteiligungsportal.
Beteiligungsportal BW
 

Umsatzsteuerliche Behandlung der Vergütung im Ehrenamt

Nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) ist die ehrenamtliche Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat diesbezüglich einige Details klargestellt. Voraussetzungen für das Vorliegen einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind, dass sie in einem Gesetz als solche genannt ist sowie das Fehlen eines eigennützigen Erwerbsstrebens, die fehlende Hauptberuflichkeit und der Einsatz für eine fremdnützig bestimmte Einrichtung. Die Beschränkung auf eine bestimmte Stundenzahl ist dagegen kein geeignetes Abgrenzungskriterium für die Ehrenamtlichkeit. Zur Glaubhaftmachung des Zeitaufwands ist kein Einzelstundennachweis erforderlich, es reicht, wenn ehrenamtlich Tätige Häufigkeit und durchschnittliche Dauer ihrer Einsätze festhalten.
Beitrag novus
 

Zur Übersicht