Fortbildungen für das Schöffenamt

Dienstag, 11. Februar 2025 -
18:00 bis 19:30

Online

Referent/in: 
Dr. Birgitta Stückrath, stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Lörrach

Online-Fortbildungen für Schöff:innenSchöffinnen und Schöffen sind bundesweit für die Amtsperiode 2024028 im Einsatz, in Baden-Württemberg sind es ca. 7000 ehrenamtlich Tätige. Diese sollen in den Hauptverhandlungen der Strafkammern des Landgerichts und der Schöffengerichte der Amtsgerichte neben den Berufsrichtern mitwirken und mit gleichem Stimmrecht über Schuld und Strafe eines Angeklagten entscheiden. Um die Schöffen bei ihren verantwortungsvollen Aufgaben zu unterstützen, bieten der VHS-Verband Baden-Württemberg und der DVS-Landesverband Baden-Württemberg Online-Fortbildungen an.


  • Dienstag, 11.02.2025, 18 Uhr – 19:30 Uhr

Referentin: Dr. Birgitta Stückrath, stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Lörrach

Elemente einer Restorative Justice als maßgeblicher Strafzumessungsgrund – Wiedergutmachung statt Vergeltung?

In den letzten zwanzig Jahren hat bezogen auf die Strafzwecke ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Schadenswiedergutmachung und ein Täter-Opfer-Ausgleich können in vielen Fällen eine Strafe entbehrlich machen. Sogar bei Verbrechen kann von Strafe abgesehen werden oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen werden und stattdessen die Interessen und Bedürfnisse der Opfer in den Mittelpunkt des Strafverfahrens gerückt werden.

Anmeldung: info@vh-ulm.de | 0731 1530-15


  • Dienstag, 11.03.2025, 18 Uhr – 19:30 Uhr

Referent: Jens Münch, Richter am Amtsgericht Lörrach

Aufgaben und Grundsätze des Strafprozesses

Das Strafverfahren dient der Prüfung und ggf. Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs gegenüber dem straffällig gewordenen Bürger. Im Rechtsstaat liegt das Gewaltmonopol beim Staat und die Prüfung und Durchsetzung des Strafanspruchs folgt speziellen, verfassungsmäßigen Regeln. An die Stelle der Selbstjustiz des durch die Straftat Geschädigten tritt die Verfolgung der Straftat durch den Staat in einem rechtsförmigen Verfahren. Diese Grundsätze sollen im Seminar beleuchtet werden.


  • Dienstag, 08.04.2025, 18 Uhr – 19:30 Uhr

Die Verständigung im Strafverfahren – kein Handel mit Gerechtigkeit

Referentin: Dr. Birgitta Stückrath, stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Lörrach

In Zeiten begrenzter Ressourcen kann eine Verständigung über die Rechtsfolgen zwischen allen Verfahrensbeteiligten im Strafverfahren Sinn machen und helfen, überlange Strafverfahren zu vermeiden. In der Praxis werden Verständigungsvorschläge oft im Vorfeld vorbereitet. Wie können Sie als Schöffinnen und Schöffen daran verantwortlich mitwirken? Worüber darf keine Verständigung erfolgen? Ist der Schuldspruch „verhandelbar“? In welchem Umfang dürfen Strafrabatte in Aussicht gestellt werden?