Infos für Vereine

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Corona und die Vereinsarbeit

Stand: Dezember 2020

Die Corona-Krise hat auch bei den Vereinen zu erheblichen Problemen geführt. So mussten u.a. Mitgliederversammlungen abgesagt werden, satzungsmäßige Neuwahlen wurden nicht durchgeführt, etc. Der Gesetzgeber hat entsprechend reagiert und mit dem Artikelgesetz vom 25.03.2020 u.a. das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht geschaffen.

Corona: Ohne Mitgliederversammlung

Beschlussfassung ohne Mitgliederversammlung

Art. 2 § 5 Abs. 3 COVID-19 Gesetz:
(3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

Corona: Virtuelle Mitgliederversammlung

Rechtsgrundlage für die virtuelle Versammlung ist Art. 2 § 5 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-. Insolvenz- und Strafverfahrensrecht. Hiernach wird die virtuelle Versammlung der Präsenzversammlung gleichgestellt. Es bedarf hierzu weder einer Satzungsgrundlage noch der Zustimmung aller Mitglieder. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass einzelne Mitglieder ihre Stimmen im Vorfeld der Versammlung schriftlich abgegeben. Unter „schriftlich“ versteht der Gesetzgeber die strenge Schriftform, d.h. Brief oder Fax, nicht aber E-Mails.

Gemeinnützigkeit

Für das Finanzamt ist grundsätzlich jeder Verein steuerpflichtig. Ob er allerdings Steuervergünstigungen erhält, ist abhängig von der Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Ein Verein kann nur als gemeinnützig anerkannt werden, wenn er eine eigene Satzung hat und daraus eindeutig hervorgeht, welche gemeinnützige Zwecke er verfolgt und auf welche Art und Weise er sie verfolgt.

Vereinssatzung

Inhalt der Vereinssatzung
Es gibt Regelungen, die eine Vereinssatzung enthalten muss, Regelungen, die eine Vereinssatzung enthalten sollte und Regelungen, die eine Vereinssatzung zusätzlich enthalten kann.