Corona und die Vereinsarbeit
Stand: Dezember 2020
Die Corona-Krise hat auch bei den Vereinen zu erheblichen Problemen geführt. So mussten u.a. Mitgliederversammlungen abgesagt werden, satzungsmäßige Neuwahlen wurden nicht durchgeführt, etc. Der Gesetzgeber hat entsprechend reagiert und mit dem Artikelgesetz vom 25.03.2020 u.a. das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht geschaffen.